Der Gewinn eines Gastronomiebetriebes kann geschätzt werden, wenn eine manipulierbare Kassensoftware vorhanden ist und eine Nachkalkulation aufgrund eines Zeitreihenvergleichs (Vergleich der Zeiträume der Wareneinkäufe mit den Ausgangsumsätzen) zu auffälligen Ergebnissen führt. (Finanzgericht Düsseldorf)