11.09.2008

Steuerbegünstigte nebenberufliche Tätigkeiten

Die Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten sind bis zu 2.100 € im Jahr steuerfrei. Diese Regelung gilt für folgende Bereiche:

Das Bayerische Landesamt für Steuern behandelt in einer Verfügung eine Vielzahl nebenberuflichen Tätigkeiten. Danach kommt der Freibetrag u.a. in folgenden Fällen in Betracht, wobei ggf. noch besondere Voraussetzungen vorliegen müssen, bzw. nur bestimmte Tätigkeiten begünstigt sind:

Der Freibetrag kommt u.a. nicht bei den nachfolgend genannten Tätigkeiten bzw. Personen in Betracht. Im Einzelfall können jedoch die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung der Einnahmen nach einer anderen Regelung vorliegen.




Haftungshinweis:
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