11.09.2008

Aufwendungen auf geerbten Grundbesitz

Hat ein Erbe zu Lebzeiten des Erblassers Baumaßnahmen an einem Haus des Erblassers durchführen lassen, weil er erwartete, das Haus zu erben, mindern die Baumaßnahmen den Wert des Erbes. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs kommt es dabei nicht darauf an, ob der Erbe noch zu Lebzeiten des Erblassers einen Ersatzanspruch erworben hat. Der Wert der Erbschaft mindert sich um den Betrag, um den die Baumaßnahmen den Wert der Erbschaft erhöht haben.




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