14.08.2008

Die Investitionszulage wird fortgeführt

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Investitionszulage für betriebliche Investitionen in den neuen Bundesländern bis 2013 fortzuführen. Die Investitionszulage wird für betriebliche Erstinvestitionen des verarbeitenden Gewerbes, bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen und im Beherbergungsgewerbe gewährt. Die derzeit geltenden Fördersätze von 12,5 % für Großunternehmen, beziehungsweise 25 % für kleine und mittlere Unternehmen, werden sich von 2010 bis 2013 jährlich um 2,5 Prozentpunkte für Großunternehmen, beziehungsweise um 5 Prozentpunkte für kleine und mittlere Unternehmen verringern. Mehrjährige Investitionsvorhaben werden mit dem Zulagensatz gefördert, der im Jahr des Vorhabensbeginns gilt. Für Unternehmen, die bis Ende 2009 mit ihren Investitionen beginnen, gelten die derzeitigen (höheren) Fördersätze.




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