15.07.2008

Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund der Einführung der Abgeltungsteuer

Zum 1.1.2009 wird eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Dabei werden der Sparerfreibetrag und der für Kapitaleinkünfte geltende Werbungskostenpauschbetrag zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € (1.602 € für Verheiratete) zusammengefasst. Die Finanzverwaltung hat ein neues Muster für Freistellungsaufträge für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, veröffentlicht. Sie weist darauf hin, dass künftig eine Beschränkung des Freistellungsauftrages auf einzelne Konten und/oder Depots desselben Kreditinstituts nicht mehr möglich ist. Das Muster kann bereits für Kapitalerträge verwendet werden, auf die das Einkommensteuergesetz in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung anzuwenden ist, sofern keine Vereinbarung über die Beschränkung auf einzelne Konten und/oder Depots mit dem Kreditinstituts getroffen worden ist. Bereits vor dem 1.1.2009 erteilte Freistellungsaufträge behalten ihre Gültigkeit. Eine vom Kunden beauftragte beschränkte Anwendung auf einzelne Konten wird vom Kreditinstitut ab dem Jahr 2009 nicht mehr berücksichtigt.




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