13.06.2008

Aufwendungen für Sanierung eines mit Dioxin belasteten Grundstücks

Aufwendungen für die Sanierung eines mit Dioxin belasteten Privatgrundstücks können als außer- gewöhnliche Belastung abgezogen werden. Der Bundesfinanzhof hat in einem neuen Urteil ausge- führt, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Den Grundstückseigentümer darf kein Verschulden an der Belastung treffen. Die Belastung darf für ihn zum Zeitpunkt des Grundstücks- erwerbs nicht erkennbar gewesen sein und realisierbare Ersatzansprüche dürfen gegenüber Drit- ten nicht bestehen. Die Aufwendungen müssen dem Grundstückseigentümer zwangsläufig er- wachsen. Dies ist der Fall, wenn er bodenschutzrechtlich zur Sanierung verpflichtet ist. Die Sanierungsaufwendungen können auch dann zwangsläufig sein, wenn keine bodenschutz- rechtliche Sanierungsverpflichtung besteht, aber gleichwohl aufgrund der Dioxinbelastung konkrete Gesundheitsgefährdungen von dem Grundstück ausgehen. Dieses muss zum existenznotwendi- gen Bedarf gehören und die konkrete Gesundheitsgefährdung muss durch ein vor der Sanierung erstelltes amtliches technisches Gutachten nachgewiesen werden. Ein Einfamilienhaus ist noch als Gegenstand des existenznotwendigen Wohnbedarfs anzusehen. Hierzu zählen neben dem unmit- telbaren Wohnbereich auch das Hausgrundstück, soweit es nicht über das Notwendige und Übli- che hinausgeht.




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