13.06.2008

Preisgelder von Fernsehshows können steuerpflichtig sein

Bei Fernsehshows gewonnene Preisgelder sind nach Auffassung der Finanzverwaltung steuer- pflichtig, wenn das Preisgeld und der Auftritt des Kandidaten in einem gegenseitigen Leistungsver- hältnis stehen. Für ein solches können folgende Punkte sprechen:

Nach Auffassung der Finanzverwaltung genügt es zur Steuerpflicht, wenn nur eine der Bedingun- gen erfüllt ist. Der neue Erlass erging im Anschluss an ein entsprechendes Urteil des Bundesfi- nanzhofs.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück