13.06.2008

Mehrere Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis über dieselbe Leistung

Unternehmer, die über bereits ausgeführte Umsätze oder über Voraus- oder Abschlagszahlungen zum Vorsteuerabzug berechtigende Einzelrechnungen erteilen und später in einer Gesamtabrech- nung die Umsatzsteuer hierfür nochmals gesondert ausweisen, schulden die zusätzlich ausgewie- sene Umsatzsteuer. Das betrifft z.B. Einzel- und Monatsabrechnungen von Kurierdiensten, von Tankstellen, von zahntechnischen Labors, Abschlags- und Schlussrechnungen von Bauunterneh- men, vorläufige und endgültige Rechnungen der Autovermieter, Monats- und Jahresrechnungen über Leasingraten. Um eine zusätzliche Zahlung der Umsatzsteuer zu vermeiden, ist das Abrechnungsverfahren so zu gestalten, dass nur eine Rechnung (entweder die Einzelrechnung oder die spätere Gesamtab- rechnung) den Rechnungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt oder die gesondert ausge- wiesene Umsatzsteuer für eine Voraus- oder Anzahlung in der Gesamtrechnung abgesetzt wird. (Oberfinanzdirektion Karlsruhe)




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