13.06.2008

Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Außendienstmitarbeiter

Einem Außendienstmitarbeiter wurde von seinem Arbeitgeber für Kundenbesuche ein Dienstwagen überlassen, den dieser auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen durfte. An einem Tag pro Woche suchte er den Betriebssitz des Arbeitgebers auf. Dieser Betriebssitz ist als (regelmäßige) Arbeitsstätte anzusehen, da diesem Ort durch das fortdauernde und wiederholte Aufsuchen gegenüber den anderen Tätigkeitsstätten bei den Kundenbesuchen eine hinreichend zentrale Bedeutung zukommt. Der Zuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebssitz ist davon abhängig, dass der Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zum Betriebssitz genutzt wurde. Für die Nutzung des Dienstwagens bestehe ein Anscheinsbeweis, der von dem Außendienstmitarbeiter entkräftet werden kann. Wird der Dienstwagen tatsächlich einmal wöchentlich für die Fahrten zum Betriebssitz genutzt, ist bei der Ermittlung des Zuschlags auf die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten abzustellen. Es ist dabei eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer vorzunehmen. (Bundesfi- nanzhof)

Anmerkung: Wird ein Dienstwagen während des ganzen Monats für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, beträgt der Zuschlag 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dabei wird angenommen, dass der Dienstwagen monatlich an 15 Tagen für diese Fahrten genutzt wird.




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