13.06.2008

Schenkung einer Wohnung an Kinder unter Zurückbehaltung von Darlehen

Schenkt der Eigentümer eine vermietete Wohnung seinem Kind, behält er aber ein Finanzierungs- darlehen zurück, kann er von nun an die weiterhin zu zahlenden Schuldzinsen nicht mehr steuer- lich absetzen. Da er die Wohnung verschenkt hat, erzielt er aus ihr keine Einkünfte mehr aus Ver- mietung und Verpachtung. Die Schuldzinsen können nicht mehr als Werbungskosten berücksich- tigt werden. Es handelt sich um private Ausgaben.




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