15.05.2008

Angestellter Rechtsanwalt: Unternehmer bei Ãœbernahme des Insolvenzverwalteramts

Ein angestellter Rechtsanwalt, der persönlich als Insolvenzverwalter bestellt wird, ist selbständig tätig, da er allein unter Aufsicht des Insolvenzgerichts steht. Er steht deshalb insoweit in keiner Abhängigkeit zu seinem Arbeitgeber. Da allein der Insolvenzverwalter zur Leistung verpflichtet ist, sind auch ihm die Umsätze aus der Tätigkeit zuzurechnen. Es ist unerheblich, wenn die Vergütungsansprüche an den Arbeitgeber abgetreten sind und im Wege des abgekürzten Zahlungsweg unmittelbar auf ein Konto des Arbeitgebers gelangen. Der Insolvenzverwalter muss die Rechnung im eigenen Namen erteilen und mit seiner persönlichen Steuernummer versehen. Sofern bislang davon ausgegangen wurde, dass der Arbeitgeber die Insolvenzverwaltung gegenüber dem Gemeinschuldner erbringt, kann für bis zum 30.6.2008 erteilte Rechnungen danach verfahren werden. (Oberfinanzdirektion Karlsruhe)




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