15.05.2008
Außergewöhnliche Belastungen: Implantate
Die Kosten für Zahnimplantate, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) abgezogen werden. (Finanzgericht Berlin-Brandenburg)
Haftungshinweis:
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