Steuerfreie Rücklagen: Noch Investitionen zur Vermeidung gewinnerhöhender Auflösung erforderlich?
Bei Veräußerung von Betrieben, Beteiligungen u.a. prüfen, ob die Versteuerung im alten oder im neuen Jahr günstiger ist, Vertrag entsprechend gestalten!
Betrieblicher Schuldzinsenabzug: Eventuell noch Einlagen vor Jahresende, wenn wegen Überentnahmen (Entnahmen höher als der Gewinn), die Zinsen möglicherweise z.T. nicht absetzbar sind!
Maßnahmen gegen Ausschluss des Verlustausgleichs bei Kommanditisten, stillen Gesellschaftern u.Ä. getroffen? Evtl. Maßnahmen zur Sicherung der Verlustverrechnung müssen noch vor Jahresende wirksam werden, was Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bei sich abzeichnenden Verlustenim Unternehmen Gegenmaßnahmen prüfen lassen.
Vorbereitungen wegen der Änderungen bei der Umsatzsteuer ab 2013 getroffen (s.o. S. 3)?
Maßnahmen gegen drohende Wertaufholung nach Teilwertabschreibung geprüft? (Siehe S. 5 „Inventur“)
Ein evtl. Wechsel der Gewinnermittlung von der Überschussrechnung zur Bilanzierung (z.B. wegen der Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag, wegen Begünstigung nicht entnommener Gewinne) muss zu Beginn des Jahres veranlasst werden!
Droht der Ablauf einer Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugssteuer?
Drohen für Darlehenszinsen Ausnahmen von der Abgeltungsteuer(Darlehen von Angehörigen oder von Gesellschaftern etc.)?
Sind für Ihr Unternehmen Maßnahmen gegen die Zinsschranke notwendig bzw. sinnvoll?
Lassen Sie ggf. prüfen, ob Sie von der Vergünstigung für nicht entnommene Gewinne Gebrauch machen sollten und ob daher noch bestimmte Maßnahmen vor Jahresende zweckmäßig sein können!
Investitionszulagen: Begünstigte Investitionen möglichst bis Jahresende abschließen, oder zumindest Teilherstellungskosten anfallen lassen oder Teillieferungen entgegennehmen (dann noch Zulage für dieses Jahr)!
Antrag auf Erstattung von Energiesteuern (Strom, Mineralölsteuer u.a.) für bestimmte Unternehmen?