15.05.2008

Sachzuwendungen: Pauschalversteuerung ab 2007 - Einführungserlass

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde eine Regelung geschaffen, die es Unternehmern ermöglicht, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, an Geschäftsfreunde oder an Dritte mit einem Steuersatz von 30 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. Kirchensteuer) pauschal zu übernehmen und abzuführen. Bei den Empfängern sind diese Zuwendungen in der Regel steuerpflichtige Einnahmen, auch wenn dies bis dahin in der Praxis meist nicht so gehandhabt wurde. Übersteigen die Aufwendungen (einschließlich MwSt.) für einen Empfänger 10.000 € im Wirtschaftsjahr, ist für den übersteigenden Betrag die Pauschalierung ausgeschlossen. Übersteigt eine einzelne Zuwendung den Betrag von 10.000 €, ist die Pauschalierung ganz ausgeschlossen (auch für die ersten 10.000 €). Zu den Einzelfragen ist nun der seit langem erwartete Erlass der Finanzverwaltung ergangen. Dieser nimmt u.a. zu folgenden Fragen Stellung:




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