Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts soll die Entgeltgrenze für sog. Minijobs ab 1.1.2013 von 400 € auf 450 € erhöht werden. Ferner soll grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht bestehen, von der jedoch eine Befreiung möglich sein soll. Ferner sollen eine Reihe von Details neu geregelt werden.