23.08.2012

Selbstanzeigen trotz Ankauf von Daten-CD

Kapitalanleger, die Steuern hinterzogen haben, können eine Bestrafung durch eine Selbstanzeige und Nachentrichtung der Steuern vermeiden. Voraussetzung ist u.a., dass die Straftat noch nicht entdeckt wurde.

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige auch nach Datenankäufen durch die Finanzbehörden möglich ist. Der Datenkauf als solcher schließt die Straffreiheit nicht aus.

Hinweis: Kapitalanleger, die eine Selbstanzeige erwägen, sollten sich hierzu vorab im Einzelnen beraten lassen, da die Anforderungen an eine Strafbefreiung in den letzten Jahren erheblich erhöht wurden.




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