Die Zusatzversorgungskasse leistet Zahlungen, um ein Mindereinkommen ehemaliger Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft, die wegen ihres Alters keine oder nur geringe Ansprüche aus dem Tarifvertrag erwerben können, auszugleichen. Die Leistungen beruhen nicht auf einem Rentenstammrecht, sondern sind gesetzliche Sozialleistungen. Es handelt sind um wiederkehrende Bezüge, die mit ihrem vollen Betrag zu versteuern sind. (Oberfinanzdirektion Münster)