16.04.2008

Keine Eigenheimzulage für nach dem 31.12.2005 erworbene Folgeobjekte

Die Eigenheimzulage wurde zum 1.1.2006 abgeschafft. Eine Förderung kommt nur noch für Objekte in Betracht, bei denen die Herstellung (Baubeginn) bzw. der Erwerb (notarieller Kaufvertrag) vor dem 1.1.2006 erfolgte. Dies gilt auch für Folgeobjekte. Bei einem Folgeobjekt handelt es sich um ein weiteres Objekt, das der Anspruchsberechtigte innerhalb des Förderzeitraums erworben hat, nachdem er das Erstobjekt nicht mehr für eigene Wohnzwecke nutzt. Insoweit ein Folgeobjekt nach dem 31. 12.2005 erworben oder errichtet wird, wird keine Eigenheimzulage mehr gewährt. Beispiel: B erwirbt im Jahr 2004 ein Haus in Kassel. Aus beruflichen Gründen zieht er 2006 nach Hannover. Sein Haus verkauft er 2006 und erwirbt in 2007 eine Eigentumswohnung in Hannover. B erhält für das Haus in Kassel drei Jahre die Eigenheimzulage (2004 -2006). An sich würde er für die fünf verbleibenden Jahre des achtjährigen Förderzeitraums noch die Eigenheimzulage für das Folgeobjekt erhalten. Da die Eigentumswohnung nach dem 31.12.2006 erworben wurde, kommt eine Förderung nicht mehr in Betracht. (Bayerisches Landesamt für Steuern)




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