16.04.2008

Eigenheimzulage für Wohnungen im Ausland

Die Eigenheimzulage wurde unter weiteren Voraussetzungen nur gewährt, wenn sich die eigengenutzte Wohnung im Inland befand. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass diese Regelung gegen den EG-Vertrag verstößt. Die Finanzverwaltung gewährt nun in allen noch offenen Fällen die Eigenheimzulage auch dann, wenn die Wohnung in einem anderen EU-Staat oder einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums liegt. Die Kinderzulage setzt in diesen Fällen voraus, dass das Kind im Förderzeitraum zum Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört hat. Das bisherige Erfordernis, dass sich der Haushalt im Inland befinden musste, wurde aufgegeben.




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