16.04.2008

Anfechtung der Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers

Haben die Gesellschafter durch Beschluss einen Geschäftsführer der GmbH abberufen, kann der Beschluss von einem der Gesellschafter grundsätzlich nur innerhalb einer Frist (in der Regel ein Monat) angefochten werden. Wird die Frist versäumt, können eventuelle Mängel des Beschlusses nicht mehr geltend gemacht werden. Eine Nichtigkeit des Beschlusses kann unabhängig von Fristen geltend gemacht werden, sie tritt aber nur bei besonders schwerwiegenden Mängeln ein. Der Geschäftsführer einer GmbH, dessen Abberufung beschlossen worden ist, kann als solcher den Beschluss nicht anfechten. Die Anfechtungsmöglichkeit besteht nur, wenn er gleichzeitig Gesellschafter ist. Nur in dieser Eigenschaft ist er zur Anfechtung berechtigt.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück