14.03.2008

Unternehmensteuerreform: Einführungsschreiben zur Gewerbesteuer (Entwurf)

Im Zuge der Unternehmensteuerreform wurden die Hinzurechnungsvorschriften bei der Gewerbesteuer für Nutzungsentgelte grundlegend neu gefasst. Zu den hinzurechnungspflichtigen Entgelten gehören u.a. 25 % der Schuldzinsen, Skonti und Ähnliches, 25 % der Renten und dauernden Lasten, 25 % der Gewinnanteile des stillen Gesellschafters, 5 % der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, 16,25 % der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z.B. Ladenmiete), 1/16 der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten wie Lizenzen und Ähnliches. Die Finanzverwaltung hat soeben den Entwurf eines Schreibens vorgelegt, der näher dazu Stellung nimmt, welche Vergütungen im Einzelnen von den Hinzurechnungsvorschriften erfasst werden. Es ist zwar möglich, dass es noch zu Änderungen bei Einzelheiten gegenüber dem Entwurf kommen wird. Für Unternehmen kann jedoch gleichwohl Anlass bestehen, sich schon jetzt mit den Auswirkungen auf das eigene Unternehmen zu befassen und zu prüfen, ob im Einzelfall durch Änderung der Vertragsbeziehungen noch steuerliche Nachteile vermeidbar sind.




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