14.03.2008

Kindergeld: Elterngeld zählt zu den Einkünften des Kindes

Eltern erhalten für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, nur Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag, wenn die Einkünfte oder Bezüge des Kindes 7.680 € nicht übersteigen. Zu den zu berücksichtigenden Bezügen des Kindes zählt auch das Elterngeld, weil es in der Regel als Lohnersatz gezahlt wird. Ausgenommen hiervon ist lediglich der Mindestbetrag vom 300 € (bzw. 150 € bei Aufteilung), weil er auch dann gezahlt wird, wenn vorher keine Einkünfte erzielt wurden. Das bisherige Erziehungsgeld war bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes demgegenüber nicht zu berücksichtigen. (Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main)




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