14.03.2008

Sponsoring von Sportvereinen ist steuerpflichtig

Gemeinnützige Sportvereine sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit. Die Umsätze unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Betätigt sich ein Verein wirtschaftlich, unterhält er einen Geschäftsbetrieb, dem kein Steuervorteil zusteht. Ein Geschäftsbetrieb liegt auch dann vor, wenn ein Verein von dritter Seite Zuwendungen zur Förderung des Sports erhält und dafür eine wirtschaftliche Gegenleistung erbringt. Die Zuwendungen sind dann körperschaftsteuerpflichtig. Zugleich sind die Gegenleistungen mit dem regulären und nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von nur 7 % zu versteuern, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil betraf einen gemeinnützigen Schützenverein, der Gelder von einer Versicherung erhielt. Dieser wurde im Gegenzug das Recht eingeräumt, in der Vereinszeitung Werbeanzeigen zu schalten, einschlägige sponsorbezogene Themen darzustellen und bei Vereinsveranstaltungen die Vereinsmitglieder über diese Themen zu informieren.




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