02.03.2012

Steuerfreie Ãœberlassung von Smartphones und Software

Nach einem Gesetzesentwurf soll die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers durch Arbeitnehmer künftig steuerfrei sein. Dies soll auch für Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets gelten. Die Steuerfreiheit wird mit einer notwendigen Steuervereinfachung und der erleichterten Schaffung von Heimarbeitsplätzen begründet.




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