01.03.2012

EU-Kommission fordert Anhebung des Steuersatzes für Kunstgegenstände u.a.

Für die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken sowie das Vermieten solcher Gegenstände gilt in Deutschland der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Die EU-Kommission sieht hierin einen Verstoß gegen EU-Vorschriften. Diese enthalten ein Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen. Darin sind die genannten Lieferungen sowie das Vermieten solcher Gegenstände nicht aufgeführt, so dass für derartige Leistungen der Normalsatz anzuwenden sei. Die EU-Kommission hat daher Deutschland aufgefordert, den Umsatzsteuersatz anzuheben.




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