09.02.2012

Lohnsteuerbescheinigungen: Aufteilung der Globalzahlungen an ausländische Sozialversicherungsträger

In Deutschland steuerpflichtige Personen können die Beiträge zu einer gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich als Sonderausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung geltend machen. Die geleisteten Beiträge werden je nach ihrer Art (Altersvorsorge, Basiskranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) in unterschiedlicher Höhe berücksichtigt. Neben den Beiträgen an inländische Sozialversicherungsträger sind auch vergleichbare Zahlungen an ausländische Sozialversicherungsträger begünstigt. Bei einigen ausländischen Sozialversicherungen wird ein einheitlicher Sozialversicherungsbeitrag (Globalbeitrag) erhoben, ohne dass eine anteilige Aufteilung auf die einzelnen Versicherungen erfolgt. Die Finanzverwaltung hat bereits im Jahr 2011 eine Tabelle veröffentlicht, in welchem prozentualen Verhältnis die Globalbeiträge von Arbeitnehmern in Lohnsteuerbescheinigungen auf die verschiedenen Versicherungen aufzuteilen sind.

Die Tabelle betrifft Versicherungen der folgenden Staaten: Belgien, Großbritannien, Irland, Lettland, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien und Zypern. Die Finanzverwaltung hat nun eine neue Tabelle mit den geänderten Werten für den Veranlagungszeitraum 2012 veröffentlicht. Hierin erläutert sie die Aufteilung anhand eines Beispielsfalls, in dem der Arbeitnehmer einen Globalbeitrag in Belgien leistet.

Hinweis: Die Finanzverwaltung beanstandet es nicht, wenn in den Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2012 eine Aufteilung entsprechend den Prozentsätzen für das Jahr 2011 vorgenommen wird.




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