14.03.2008

Gewinne aus der Veräußerung von Indexzertifikaten

Eine Kapitalanlegerin erwarb im Mai 1998 Euro-Zertifikate im Nominalwert von 1.000 US-Dollar für 975 US-Dollar je Stück. Verfallstag war der 17.6.2002. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Inhabein einen unbesicherten, nicht bevorrechtigten Anspruch gegen die Emittentin auf den Rückzahlungsbetrag. Dieser errechnete sich aus dem Verhältnis des Endniveaus des Referenzindexes zum Anfangsniveau des Referenzindexes. Als Mindestrückzahlungsbetrag waren 100 US-Dollar zugesichert. Im November 2000 veräußerte die Inhaberin die Zertifikate und erzielte einen Überschuss von ca. 100.000 DM. Das Finanzamt sah hierin in voller Höhe steuerpflichtige Einnahmen aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen, bei denen die Höhe der Erträge von einem ungewissen Ereignis abhängt. Der Bundesfinanzhof entschied demgegenüber, dass nur ein Teil des erzielten Überschusses steuerbar sei, der der garantierten Mindestrückzahlung entspreche. Die Inhaberin trage das Risiko, bei ungünstiger Kursentwicklung einen Teil ihres eingesetzten Kapitals zu verlieren. Es sei daher sachgerecht, den bei Veräußerung der Zertifikate erzielten Überschuss insoweit dem nicht steuerbaren Bereich zuzuordnen, als die Inhaberin das eindeutig bestimmbare Risiko eines Kapitalausfalls (in dem entschiedenen Fall von 90 %) eingegangen sei. Die Höhe des steuerpflichtigen Teils des insgesamt erzielten Überschusses bestimme sich nach der Relation zwischen der Mindestrückzahlung und der Differenz zwischen Nominalbetrag der Anlage und Mindestrückzahlung. Im Ergebnis waren damit 10 % des Überschusses (ca. 10.000 DM) steuerpflichtig.




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