20.12.2011

Ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag?

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er spätestens nach drei Kalendertagen seinem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber kann die Vorlage schon früher verlangen. Er muss dafür keinen Grund angeben, hat das Landesarbeitsgericht Köln nun entschieden. Da dies jedoch unter Juristen umstritten ist, hat es die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Das Urteil betraf eine Arbeitnehmerin, die sich für einen Tag krank gemeldet hatte, für den sie vorher vergeblich eine Dienstreise beantragt hatte. Der Arbeitgeber hatte sie daraufhin aufgefordert, künftig am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest einzuholen und vorzulegen. Die Arbeitnehmerin sah das als sachlich ungerechtfertigt an. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage ab.




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