12.12.2011

Nur noch eine regelmĂ€ĂŸige BetriebsstĂ€tte fĂŒr Unternehmer?

Arbeitnehmer können nach neuer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur noch höchstens eine regelmĂ€ĂŸige ArbeitsstĂ€tte im Sinne der steuerlichen ReisekostengrundsĂ€tze haben. Ist der Arbeitnehmer regelmĂ€ĂŸig an mehreren Orten fĂŒr den Arbeitgeber tĂ€tig, ist nur der Mittelpunkt der TĂ€tigkeit regelmĂ€ĂŸige ArbeitsstĂ€tte. Dies kann höchstens einer der TĂ€tigkeitsorte sein. Ein Arbeitnehmer könne durch Wahl seiner Wohnung nur die Fahrtkosten zu einem TĂ€tigkeitsort gering halten. Die Fahrten zwischen der Wohnung und den TĂ€tigkeitsstĂ€tten, die keine regelmĂ€ĂŸige ArbeitsstĂ€tte sind, sind daher nach ReisekostengrundsĂ€tzen zu behandeln. Es können die vollen Fahrtkosten abgesetzt werden (pauschal bei Fahrten mit einem privaten Kfz 0,30 € pro gefahrenen Kilometer).

Diese GrundsĂ€tze sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-WĂŒrttemberg entsprechend anzuwenden fĂŒr selbstĂ€ndige Unternehmer und Freiberufler. Auch dieser Personenkreis kann höchstens eine regelmĂ€ĂŸige BetriebsstĂ€tte haben. Fahrten zu anderen Einsatzorten sind als Betriebsfahrten mit den vollen Kosten absetzbar, auch wenn der Unternehmer diese regelmĂ€ĂŸig aufsucht. Im Urteilsfall war ein selbstĂ€ndiger Personalberater grĂ¶ĂŸtenteils in RĂ€umen tĂ€tig, die in demselben Haus lagen wie seine Wohnung. Daneben war er an vier Orten in Bildungseinrichtungen als Dozent und PrĂŒfer tĂ€tig. Die Fahrten zu diesen Einrichtungen behandelte er als Betriebsfahrten und setzte die vollen Fahrtkosten ab. Das Finanzgericht Baden-WĂŒrttemberg bestĂ€tigt dies. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verlange eine gleiche Behandlung von Unternehmern mit Arbeitnehmern.

Das Finanzamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Es spricht einiges dafĂŒr, dass es der Bundesfinanzhof bestĂ€tigen wird. Betroffene SelbstĂ€ndige sollten sich daher auf das Urteil berufen und ggf. Einspruch einlegen.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfĂ€ltiger Bearbeitung nicht ĂŒbernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück