02.12.2011

Steuerfreie Zigaretten für Familienangehörige

Von der deutschen Tabaksteuer befreit sind in einem anderen EU-Mitgliedstaat versteuerte Zigaretten, die Privatpersonen dort für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst nach Deutschland verbringen. Dies gilt nach einem neuen Beschluss des Bundesfinanzhofs auch für Zigaretten, die Angehörigen in Deutschland geschenkt werden. Auch wenn die verbrauchsteuerpflichtigen Waren für Familienmitglieder bestimmt sind, ändert dies nichts am persönlichen Charakter des Erwerbs. Wird der Transport nicht selbst durchgeführt, sondern ein Transportunternehmen mit der Beförderung beauftragt, entfällt allerdings die Steuerfreiheit. Es fehlt dann an der Voraussetzung des Selbstverbringens.

Die Entscheidung betraf vier Familienangehörige (Großeltern, Vater, Enkeltochter), die nach Polen gefahren waren und dort jeweils eine Stange Zigaretten gekauft hatten. Nach der Rückkehr nach Deutschland schenkten die Großeltern und der Vater die von ihnen erworbenen Zigaretten der Enkeltochter, die allein ihre Fahrt nach X fortsetzte. Anlässlich einer Fahrzeugkontrolle stellte der Zoll einen Großteil der Zigaretten sicher, weil sie in Polen nicht für den Eigenbedarf erworben wurden und folglich in Deutschland zu versteuern seien. Der Bundesfinanzhof folgte dieser Auffassung nun nicht.




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