25.11.2011

Information für Arbeitnehmer zum Lohnsteuerabzug ab 2012

Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte, die für den 1.1.2012 geplant war, verzögert sich wegen technischer Schwierigkeiten. Das Bundesfinanzministerium hat ein Informationsschreiben für Arbeitnehmer vorbereitet, dem zu entnehmen ist:

Die Eintragungen auf der letztmalig ausgestellten Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und ggf. Freibeträge) gelten bis zum Start des elektronischen Verfahrens weiter. Bei einem Arbeitgeberwechsel ist - wie bisher - dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung 2011 auszuhändigen. Haben sich gegenüber der Lohnsteuerkarte 2010 keine Änderungen ergeben, ist weiter nichts zu veranlassen.

Nur bei Änderungen, die nicht auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragen sind, ist der Arbeitgeber zu informieren.




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