17.11.2011

Meldungen zur Sozialversicherung: Neuer Tätigkeitsschlüssel ab 1. Dezember

Arbeitgeber erstatten für ihre versicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung, die auch Angaben über die Tätigkeit im Betrieb enthalten. Diese Angaben erfolgen mithilfe eines derzeit fünfstelligen „Tätigkeitsschlüssels“, der sich aus dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit ergibt.

Für Meldezeiträume ab dem 1.12.2011 (auch Jahresmeldungen für 2011) gilt ein neuer neunstelliger Tätigkeitsschlüssel, der folgende Angaben zu den Beschäftigten enthält:

Der neue Tätigkeitsschlüssel kann direkt im Internet bei der Bundesagentur für Arbeit unter „Tätigkeitsschlüssels 2010-Online" ermittelt werden.




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