11.11.2011

Inventur zum 31.12.2011

Spätestens zum 31.12.2011 ist in der Regel die Inventur fällig. Zulässig sind u.a. auch die permanente Inventur sowie die zeitlich verlegte Inventur (mit wertmäßiger Fortschreibung bzw. Zurückrechnung auf den Bilanzstichtag). Bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Inventur kann die Buchführung verworfen und der Gewinn geschätzt werden.

Es sind alle Vermögensgegenstände des Betriebes aufzuzeichnen und zu bewerten. Zu erfassen sind insbesondere:

Ferner sind durch die Inventur die Grundlagen für Bewertungsabschläge, Höhe von Rückstellungen und anderen Gewinnminderungen zu ermitteln. Aufstellungen sind mit Datum zu versehen und zu unterschreiben. Schmierzettel oder sonstige Originalunterlagen sind aufzubewahren.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

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