10.11.2011

Checkliste zum Jahresende: Maßnahmen für Unternehmen

Steuerfreie Rücklagen: Noch Investitionen zur Vermeidung gewinnerhöhender Auflösung erforderlich?

Bei Veräußerung von Betrieben, Beteiligungen u.a. prüfen, ob die Versteuerung im alten oder im neuen Jahr gün­stiger ist, Vertrag entsprechend gestalten!

Betrieblicher Schuldzinsenabzug: Eventuell noch Einlagen vor Jahresende, wenn wegen Überentnahmen (Entnahmen höher als der Gewinn), die Zinsen möglicherweise z.T. nicht absetzbar sind!

Maßnahmen gegen Ausschluss des Verlustausgleichs bei Kommanditisten, stillen Gesellschaftern u.Ä. getroffen? Evtl. Maßnahmen zur Sicherung der Verlustverrechnung müssen noch vor Jahresende wirksam werden, was Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bei sich abzeichnenden Verlusten im Unternehmen Gegenmaßnahmen prüfen lassen.

Maßnahmen gegen drohende Wertaufholung nach Teilwertabschreibung geprüft?

Ein evtl. Wechsel der Gewinnermittlung von der Überschussrechnung zur Bilanzierung (z.B. wegen der Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag, wegen Begünstigung nicht entnommener Gewinne) muss zu Beginn des Jahres veranlasst werden!

Änderungen bei umsatzsteuerlicher Organschaft: Ist nicht eine Personengesellschaft selbst an einer Tochter-GmbH beteiligt, sondern ihre Gesellschafter unmittelbar, fällt ab 2012 eine etwaige umsatzsteuerliche Organschaft weg (z.B. bei Betriebsaufspaltung). Dies kann Umstellungen im Rechnungswesen erfordern oder eine Umstrukturierung, wenn die Organschaft aufrecht erhalten bleiben soll.

Droht der Ablauf einer Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugssteuer?

Drohen für Darlehenszinsen Ausnahmen von der Abgeltungsteuer (Darlehen von Angehörigen oder von Gesellschaftern etc.)?

Sind für Ihr Unternehmen Maßnahmen gegen die Zinsschranke notwendig bzw. sinnvoll?

Lassen Sie ggf. prüfen, ob Sie von der Vergünstigung für nicht entnommene Gewinne Gebrauch machen sollten und ob daher noch bestimmte Maßnahmen vor Jahresende zweckmäßig sein können!

Investitionszulagen: Begünstigte Investitionen möglichst bis Jahresende abschließen, oder zumindest Teilherstellungskosten anfallen lassen oder Teillieferungen entgegennehmen (dann noch Zulage für dieses Jahr)! Eventuell noch mit Investitionen in diesem Jahr beginnen, um die höheren Fördersätze zu retten!

Antrag auf Erstattung von Energiesteuern (Strom, Mineralölsteuer u.a.) für bestimmte Unternehmen?




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

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