21.10.2011

Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Verkauf von Popcorn und Nachos in Kinos

Bei der einfachen Zubereitung und dem Verkauf standardisierter Speisen handelt es sich um eine Lieferung, für die der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt. Voraussetzung ist dabei, dass sie nicht auf Bestellung eines bestimmten Kunden erfolgt, sondern entsprechend der allgemein vorhersehbaren Nachfrage.

Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass es sich auch beim Verkauf von Popcorn und Nachos in einem Kino um die Abgabe von Standardspeisen handelt. Allein der Umstand, dass Tische und Stühle im Foyer auch zum Verzehr der Speisen genutzt werden können, führt nicht dazu, dass es sich insgesamt um eine Dienstleistung (Umsatzsteuersatz 19 %) handelt. Dies wäre nur der Fall, wenn das Mobiliar ausschließlich dazu bestimmt ist, den Verzehr der Lebensmittel zu erleichtern.




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