11.10.2011

Ãœberzahlte Lohnsteuer - Antragsfrist 30.11.

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte sind nur noch bei Anträgen bis 30.11.2011 eintrag- oder änderbar. Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Änderungen sind nun stets in der Regel beim Wohnsitzfinanzamt zu beantragen. Hierdurch können Sie schon jetzt an überzahlte Lohnsteuer kommen. Eintragbar sind u.a. Verluste aus anderen Einkünften, Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten, Kirchensteuer, Spenden, außergewöhnliche Belastungen (z.B. Unterhalt, Unwetterschäden), Werbungskosten, die den Pauschbetrag von nunmehr 1.000 € übersteigen, Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die meisten dieser Ausgaben sind nur eintragbar, wenn sie (ggf. mehrere zusammen) die Antragsgrenze von 600 € übersteigen. Arbeitnehmer mit mehreren Lohnsteuerkarten können sich auf einer 2. oder weiteren Karte einen Freibetrag für auf der 1. Karte nicht ausgenutzte Freibeträge eintragen lassen.

Bis zum 30.11.2011 können Ehegatten die Kombination ihrer Lohnsteuerklassen ändern lassen. Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, können auch das Faktorverfahren wählen. Danach erhält jeder Ehegatte die Steuerklasse IV. Auf der Lohnsteuerkarte wird ein Faktor unter 1 eingetragen. Der Faktor wird so errechnet, dass der Lohnsteuerabzug während des Jahres bei beiden Ehegatten insgesamt etwa so hoch ist, wie die sich bei Zusammenveranlagung ergebende Steuer. Der Antrag kann ebenfalls noch bis zum 30.11.2011 gestellt werden, ebenso ein Antrag auf Änderung eines Faktors.

Hinweis: Der Wechsel der Steuerklasse kann für Arbeitslosengeld und andere Lohnersatzleistungen nachteilig sein, dies gilt entsprechend auch für das Faktorverfahren.




Haftungshinweis:
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