23.09.2011

Ermäßigter Steuersatz für Imbissstände

Die Abgabe von Würsten, Pommes frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen durch einen Imbissstand ist eine einheitliche Leistung, die als Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. So entschied der Bundesfinanzhof in einem weiteren Urteil zu diesem Thema. Es steht dem ermäßigten Steuersatz nicht entgegen, wenn sich an der Bude behelfsmäßige Einrichtungen zum Verzehr befinden, wie z.B. Ablagebretter. Bereits kürzlich hatte das Gericht im Anschluss an den Europäischen Gerichtshof derartige Umsätze, die dem vollen Steuersatz unterliegen von den ermäßigt zu besteuernden im Wesentlichen danach abgegrenzt, ob den Kunden Sitzgelegenheiten gestellt werden.

Unter standardisierten Speisen sind solche zu verstehen, die in den meisten Fällen nicht auf Bestellung eines bestimmten Kunden, sondern entsprechend der allgemein vorhersehbaren Nachfrage ständig oder in Abständen zubereitet werden.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück