20.09.2011

Voraussichtliche Sozialversicherungsgrenzen 2012

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern soll die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich monatlich auf 5.600 € steigen, in den neuen Bundesländern soll sie unverändert 4.800 € betragen. Die Beitragsbemessungsgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll einheitlich in allen Bundesländern auf 3.825 € steigen.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück