19.09.2011

Abgabesatz für Künstlersozialversicherung für 2012

Die Künstlersozialabgabe ist von bestimmten Unternehmen (z.B. Verlagen, Konzertagenturen) in Höhe eines Prozentsatzes von den an die Künstler gezahlten Entgelten an die Künstlersozialversicherung zu entrichten. Sie beträgt derzeit 3,9 %. Der Abgabesatz bleibt auch im Jahr 2012 unverändert. (Bundesministerium der Arbeit)

Hinweis: Seit dem 1.1.1983 sind selbständige Künstler und Publizisten mit der Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen, ab dem 1.1.1995 auch in die soziale Pflegeversicherung.

Dies hat für selbständige Künstler und Publizisten den Vorteil, dass sie zu den Versicherungen wie Arbeitnehmer nur die Hälfte der Beiträge zahlen. Die andere Hälfte wird durch die zur Entrichtung der Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmen (30 %) und durch einen Bundeszuschuss (20 %) aufgebracht.

Zur Zahlung der Künstlersozialabgabe sind Unternehmen verpflichtet, die typischerweise künstlerische Werke oder Leistungen verwerten, wie z.B.:




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