15.08.2011

Steuerabkommen mit der Schweiz

Ein neues Steuerabkommen mit der Schweiz wurde jetzt von den Unterhändlern beider Seiten paraphiert. Dem Abkommen müssen in beiden Staaten noch die gesetzgebenden Organe zustimmen. Es soll Anfang 2013 in Kraft treten.

Der vollständige Text wird erst nach Unterzeichnung durch die Regierungen beider Staaten veröffentlicht. Nach Mitteilung des Finanzministeriums sieht das Abkommen unter anderem Folgendes vor:

Kapitalerträge deutscher Anleger in der Schweiz unterliegen künftig einer Abgeltungsteuer von 26,375 % (wie in Deutschland). Eine weitere Besteuerung erfolgt daher nicht.

Für Vermögen, das Deutsche bereits in der Schweiz angelegt haben, kann eine pauschale Steuer gezahlt werden. Ihre Höhe hängt von der Dauer der Kundenbeziehung mit der jeweiligen Bank und von der Höhe des Anfangs- und Endbestandes ab. Der Steuersatz soll zwischen 19 und 34 % liegen. Die Betroffenen haben aber auch die Möglichkeit, die Bankbeziehung gegenüber den deutschen Behörden offenzulegen.

Ferner sollen die deutschen Finanzbehörden künftig das Recht erhalten, Auskunftsgesuche an die Schweiz zu richten. Damit soll verhindert werden, dass erneut unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird. Auskunftsgesuche sind zahlenmäßig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses.




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