01.08.2011

Zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält Regelungen zur Verminderung der Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen. Diese sollten an sich rückwirkend zum 1.7.2011 in Kraft treten. Da der Bundesrat dem Gesetz am 8.7.2011 nicht zugestimmt hat, wird derzeit die Anrufung des Vermittlungsausschusses geprüft. Es ist offen, wann das Gesetz verabschiedet wird. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass eine rechtssichere Anwendung der vorgesehenen Neuregelungen (z.B. Versendung einer Rechnung per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur) erst mit Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 möglich ist.




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