14.01.2008

EDV-Berater: Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Die Tätigkeit eines EDV-Beraters ist nach einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts bereits dann nicht freiberuflich, wenn er nicht über eine dem Beruf des Ingenieurs oder Informatikers vergleichbare qualifizierte Ausbildung verfügt. Das hierfür erforderliche Wissen muss die Themenblöcke des Studiengangs Allgemeine Informatik abdecken. Es kann durch Teilnahme an Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen, eigenständiges Literaturstudium und durch die gewonnene praktische Erfahrung angeeignet werden. Ein EDV-Berater muss nachweisen, dass er über entsprechende Kenntnisse verfügt. Hierzu reicht es nicht aus, wenn lediglich praktische Arbeiten vorgelegt werden, aus denen keine Rückschlüsse auf die erforderlichen Ausbildungsinhalte gezogen werden können. Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.




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