08.07.2011

BAföG-Förderung bei mehrfachem Wechsel des Studienfachs

Ein Student kann grundsätzlich auch beim Wechsel des Studienfachs Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn dieser und die dadurch verlängerte Ausbildungszeit aus wichtigem Grund gerechtfertigt sind. Allerdings ist diese andere Ausbildung nicht mehr für die gesamte Regelstudienzeit wie ein Erststudium durch hälftigen Zuschuss und hälftiges zinsfreies Staatsdarlehen zu fördern, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die bereits vorangegangene, in Normalform voll geförderte Ausbildungszeit, ist anzurechnen. Für weitere Semester kann nur noch eine Förderung durch Bankdarlehen erfolgen.

Das Urteil betraf einen Studenten, der zunächst jeweils zwei Semester Elektrotechnik und Mathematik und dann Architektur studierte. Für beide abgebrochenen Studiengänge erhielt er Ausbildungsförderung. Auch für das Architekturstudium erkannte das Studentenwerk einen derartigen Anspruch dem Grunde nach an. Für die ersten beiden Semester erfolgten die Zahlungen zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsfreies Staatsdarlehen (sog. Normalförderung), in den weiteren Semestern erhielt er denselben Monatsbetrag dagegen nur noch als verzinsliches Bankdarlehen. Dies war nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend. Wäre das Architekturstudium das Erststudium gewesen, hätte er bei einer Regelstudienzeit von 6 Semestern nur für diese Zeit die Normalförderung erhalten. Durch einen Studienfachwechsel konnte die Bezugsdauer für Fördermittel nicht verlängert werden. Die Klage des Studenten auf Zahlung des hälftigen Zuschusses war damit erfolglos.




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