Bislang haben Ansprüche gegen die Festsetzung von Gebühren für verbindliche Auskünfte wegen anhängiger Verfahren vor dem Bundesfinanzhof geruht. Dieser hat nunmehr entschieden, dass die Gebührenerhebung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht verfassungswidrig ist. Die Finanzverwaltung wird ruhende Einsprüche nunmehr in Kürze zurückweisen. (Finanzbehörde Hamburg)