29.06.2011
Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2011
Ab dem 1. Juli 2011 gelten folgende Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen pro Monat::ï€ Personen ohne Unterhaltsverpflichtung: 1.029,99 € (bisher: 989,99 €)ï€ Personen mit einer Unterhaltsverpflichtung: 1.419,99 € (bisher: 1.359,99 €)ï€ Personen mit zwei Unterhaltsverpflichtungen: 1.849,99 € (bisher: 1.639,99 €)
Bei den genannten Beträgen handelt es sich jeweils um den Nettolohn.
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.
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