10.06.2011

Steuerermäßigung : Eintrittsberechtigungen für Theater, Museen u.a.

Für die Eintrittsberechtigung (Eintrittskarten) für Theater, Konzerte, Museen u.a. gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann jeder Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen. Sie steht bei Tournee-Veranstaltungen sowohl dem Tournee-Veranstalter als auch dem örtlichen Veranstalter zu. Der ermäßigte Steuersatz gilt ebenfalls für die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittskarten. Auf Vermittlungsleistungen ist die Steuerermäßigung hingegen nicht anzuwenden. Diese Regelungen gelten nach einem neuen Schreiben der Finanzverwaltung in allen offenen Fällen.




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