08.06.2011

Gesetzentwurf zur Förderung energetischer Wohngebäudesanierung

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor, die vor 1995 gebaut wurden. Voraussetzung ist, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Dies soll durch eine Bescheinigung eines Sachverständigen nachgewiesen werden. Bei vermieteten Gebäuden sollen die Eigentümer jährlich 10 % der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd (Abschreibung) geltend machen können. Bei selbst genutzten Objekten sollen die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise berücksichtigt werden. Dem Gesetz muss der Bundesrat zustimmen. Es soll am 1.1.2012 in Kraft treten. Die Förderung soll für Baumaßnahmen gelten, mit denen nach dem 31.12.2011 begonnen wird.




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