03.06.2011

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Schiffsfonds

Für den Erwerb und Betrieb eines hochseetauglichen Tank- oder Containerschiffs wird das dafür notwendige Eigenkapital häufig von einer Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG) eingeworben, an der sich Kapitalanleger als Kommanditisten beteiligen. Die im Zusammenhang mit der Auflegung und Konzeptionierung des Fonds sowie die mit der Eigenkapitalvermittlung anfallenden Kosten der Fondsgesellschaft sind keine sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben, sondern Anschaffungskosten des Schiffes. Dies ergibt sich aus einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Für die rechtliche Beurteilung sei auf die Sicht der beitretenden Gesellschafter abzustellen, nach der sämtliche Aufwendungen ausschließlich im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung an dem Schiff stehen.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück