13.05.2011

Muster über Bescheinigungen von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Spenden, Sachspenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen sowie an politische Parteien und Wählervereinigungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Voraussetzung des Abzugs ist eine Bescheinigung des Vereins oder der anderen Einrichtung über die Höhe der Zahlungen bzw. Sachzuwendungen. Die Bescheinigung ist nach einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck auszustellen. Derartige Vordrucke für die verschiedenen Arten von Zuwendungen hat die Finanzverwaltung Ende des Jahres 2007 bekanntgemacht. Zu Zweifelsfragen bei Verwendung der Vordrucke nimmt ein neuer ausführlicher Erlass Stellung. Hieraus ergibt sich unter anderem:

Vereine und andere Einrichtungen, die derartige Zuwendungsbescheinigungen ausstellen dĂĽrfen, sollten prĂĽfen lassen, ob die von ihnen ausgestellten Bescheinigungen den Anforderungen der Finanzverwaltung genĂĽgen.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück