04.04.2011

Kilometerpauschale für Dienstfahrten mit privatem Pkw

Arbeitnehmer können die Kosten beruflicher Fahrten mit ihrem privaten Pkw pauschal mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer als Werbungskosten absetzen oder sich von ihrem Arbeitgeber steuerfrei ersetzen lassen. Der Nachweis höher Kosten ist zulässig, allerdings aufwendig. Im öffentlichen Dienst sind einige Bundesländer dazu übergegangen, ihren Bediensteten stattdessen 0,35 € pro Kilometer zu erstatten mit Rücksicht auf die seit 2001 erheblich gestiegenen Fahrzeugkosten.Ein Arbeitnehmer sah hierin eine verfassungswidrige Benachteiligung privater Arbeitnehmer und verlangte ebenfalls die Anerkennung eines pauschalen Kilometersatzes von 0,35 €. Das Finanzgericht Baden-Württemberg wies seine Klage ab, u.a. deshalb, weil es dem Kläger freistehe, höhere Kosten nachzuweisen.Wegen Nichtzulassung der Revision hat der Kläger inzwischen Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt. Arbeitnehmern bleibt es überlassen, unter Hinweis auf die Beschwerde ebenfalls eine Pauschale von 0,35 € geltend zu machen, bei Ablehnung Einspruch einzulegen und zu beantragen, das Verfahren offenzuhalten (Az. vor dem BFH: VI B 145/10). Gleiches gilt für andere Steuerzahler, die pauschale Kilometersätze pro gefahrenen Kilometer geltend machen können, z.B. Selbständige für geschäftliche Fahrten mit einem Pkw des Privatvermögens oder Gehbehinderte.




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